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   LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05   

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https://dejure.org/2007,29844
LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05 (https://dejure.org/2007,29844)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2007 - L 1 R 72/05 (https://dejure.org/2007,29844)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2007 - L 1 R 72/05 (https://dejure.org/2007,29844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine geltend gemachte Anrechnung von in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten im Zusammenhang mit der Gewährung einer Altersrente; Gewährung einer Altersrente unter Zulassung zur Nachentrichtung von Beiträgen; Mindestversicherungszeit für Leistungen nach ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R

    Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05
    Der entgegenstehenden Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung und derjenigen des Bundessozialgerichts in der vom Sozialgericht angezogenen Entscheidung vom 10. April 2003 (B 4 RA 43/02 R) folge sie nicht.

    Denn wie das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. v. 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8) ausgeführt hat, sieht Nr. 8 SP-USA-SVA die - für die Zahlung der begehrten Rente zwingend erforderliche - Nachentrichtung nur für Personen vor, für die durch die Anwendung des § 17a FRG erstmals Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Bestehen eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Zeitraum der Tätigkeit im elterlichen Betrieb - obschon eine Beitragsentrichtung nicht glaubhaft ist - gleichwohl als Beschäftigungszeit im Sinne des § 16 FRG anzuerkennen ist oder ob dies - wie die Beklagte meint - ausgeschlossen ist, weil die Tätigkeit im elterlichen Betrieb nach dem zum 1. März 1957 geltenden Bundesrecht keine Versicherungspflicht begründet hätte (vgl. BSG v. 05.04.1956 - 3 RK 65/55 - SozR Nr. 18 zu § 164 SGG - "Meistersohn").
  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 9/87

    Amerikaner - Sozialversicherungsabkommen - Beiträge - Nachentrichtung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05
    Ob der Kläger namentlich die Voraussetzungen von § 1233 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung in der bis zum 18. Oktober 1972 geltenden Fassung erfüllt (vgl. hierzu BSG v. 22.10.1987 - 12 RK 9/87 - SozR 6961 Nr. 7 Nr. 1 sowie Frank, DAngVers 1979, 183), wonach sich freiwillig weiterversichern konnte, wer innerhalb von 10 Jahren mindestens 60 Kalendermonate Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung entrichtet hat, ist nach dem Gesamtergebnis des vorliegenden Verfahrens zweifelhaft, braucht aber vorliegend nicht entschieden zu werden.
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